AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Volz

Ingenieurbüo Peter Volz

Balinger Strasse 143-1

72336 Balingen-Frommern

Steuernummer: 53416/20005

 

1. Allgemeines

1. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

2. Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt

werden.

3. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals

ausdrücklich vereinbart werden. Mit Vertragsabschluß gelten diese Bedingungen als vereinbart.

4. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts - bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit

widersprochen.

2. Angebote und Preisstellung

1. Unsere Angebotspreise sind freibleibend bis zur mündlichen oderschriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber

bzw. eine Auftragsbestätigung durch uns. Mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt ein

Vertrag als unter diesen Bedingungen abgeschlossen.

2. Maßgebend für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind die vom Besteller

überlassenen Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte sowie verbindliche Absprachen.

3. Vom Auftraggeber veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns zu Preiserhöhungen und

Terminverschiebungen.

4. Tritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen in

Rechnung gestellt.

5. Zu allen Preisen wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

3. Lieferfristen

1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, beginnen an dem Tag, an dem diese gemäß

schriftlicher Vereinbarung zustande kommen. Sollte auch nur eine der Parteien der Ansicht sein, dass Einzelheiten der

Ausführung offen sind, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

2. Kann eine Lieferfrist wegen höherer Gewalt (Krieg, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare Hindernisse oder

Betriebsstörungen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsabschluß eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind)

nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Frist angemessen, höchstens um die Dauer der Behinderung.

Dies gilt auch, wenn solche unvorhersehbaren Ereignisse auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken, sofern sie weder

von ihm noch von uns zu vertreten sind. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn wir den Auftraggeber von der Behinderung und

ihrem Grund unverzüglich unterrichten. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Erfüllung des Vertrages für ihn

infolge der Behinderung kein Interesse mehr hat.

4. Gewährleistung

1. Sollten von uns gelieferte Konstruktionen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggeber

Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur

Beseitigung des Mangels setzen, mit der Maßgabe, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Sollte die

angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.

2. Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder

wenn die sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

3. Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder

auf unerlaubter Handlung beruhen gilt:

Wir haften nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden. Für unmittelbare Schäden haften wir nur, wenn uns

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises

der Konstruktion bzw. Dienstleistung beschränkt.

4. Der Auftraggeber hat uns festgestellte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und Kontrolle der Lieferung

schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind uns

unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

5. Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne unser Wissen Änderungen durchgeführt werden.

5. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollen Bezahlung aller gegen den Auftraggeber aus den zustehenden Forderungen,

unser Eigentum.

6. Zahlungen

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge

fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird noch hinzugefügt.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die

Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

3. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe von

3% über dem Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.

7. Schutzrechte Dritter, Datenschutz

1. Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung ihrer Betriebs - und Geschäftsangelegenheiten.

2. Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftragsgebers Schutzrechte Dritter

verletzt stellt mich der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei.

3. Der Aufraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten

Daten EDV-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht

jedoch nicht.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Balingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller

sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.